ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fa. ALBERT MURR, Fleischhauerei St. Anton am Arlberg Tirol & Co. KG

I. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. Albert Murr, Fleischhauerei St. Anton am Arlberg Tirol & Co. KG (im Folgenden "Albert Murr KG") und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Albert Murr KG nicht an, es sei denn, die Albert Murr KG hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen der Albert Murr KG gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. In Geschäftsbeziehungen der Fa. Albert Murr KG mit Verbrauchern gelten diese AGB insoweit, als diese nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

II. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind als unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme eines solchen Angebotes durch die Albert Murr KG zustande. Diese erfolgt durch Zusenden einer Auftragsbestätigung oder konkludent durch Lieferung der bestellten Waren.

III. Preis

Alle von der Albert Murr KG genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

IV. Kundenkonten

Die Albert Murr KG richtet für ihre Kunden persönliche und passwortgeschützte Kundenkonten ein. Der Kunde verpflichtet sich, das zu seinem Kundenkonto gehörende Passwort keinem anderen zugänglich zu machen. Die Albert Murr KG übernimmt keine Haftung für missbräuchlich verwendete Passwörter.

V. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. VI.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Albert Murr KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat die Albert Murr KG bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Albert Murr KG von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Albert Murr KG die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der Albert Murr KG einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

VI. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Die Verkaufspreise der Albert Murr KG beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Die Kosten für Transport bzw. Versandspesen sind im Zuge der Bestellung einzusehen. Diese Preise verstehen sich nicht als Fixpreise. Die Albert Murr KG ist berechtigt die Preise entsprechend der Marktlage zu erhöhen oder zu ermäßigen. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), so kann die Albert Murr KG nach eigener Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann die Albert Murr KG 15% des Bestellpreises ohne Abzüge sowie die angefallenen Versandkosten verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt der Fa. Albert Murr KG vorbehalten.

VII. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung ist die Albert Murr KG erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung oder Teillieferung den Betrieb der Albert Murr KG verlassen hat. Angaben über die Lieferfrist sind annähernd.

VIII. Auslandslieferungen

Für Lieferungen in Länder der Europäischen Union (EU) gilt die derzeit gültige Mehrwertsteuer von Österreich. Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland werden nicht entgegengenommen. Über die Erhebung von Zöllen können wir keine Auskunft geben. Die Versandkosten werden je nach Gewicht und Länge des Weges nach den Tarifen des jeweiligen Ziel-Landes verrechnet.

IX. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind die Forderungen der Albert Murr KG Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf Geschäftskonto der Albert Murr KG als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Albert Murr KG berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen gem. § 352 UGB zu begehren. Die Albert Murr KG ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

X. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.

XI. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Albert Murr KG anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

XII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von der Albert Murr KG unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist die Albert Murr KG berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum der Albert Murr KG hinzuweisen und die Albert Murr KG unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von der Albert Murr KG erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XIII. Gewährleistung, Haftung

Offensichtliche Mängel sind der Albert Murr KG sofort, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung zu melden. Liegt ein von der Albert Murr KG zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Albert Murr KG nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Albert Murr KG zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Albert Murr KG zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers (gleich aus welchen Rechtsgründen) ausgeschlossen. Die Albert Murr KG haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Albert Murr KG nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von der Albert Murr KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

XIV. Rückgaberecht

Dem Kunden wir kein Rückgaberecht eingeräumt, da es sich bei den Produkten der Albert Murr KG um Naturprodukte handelt, die nur eine begrenzte (bis zu 4 Tagen) Güte aufweisen.

XV. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Sollten Dritte unbefugt von den personenspezifischen Daten, welche die Albert Murr KG aufzeichnet, Kenntnis erhalten, übernimmt die Albert Murr KG keine Haftung für eventuelle Schäden. Die Kundendaten werden von der Albert Murr KG ausschließlich für die Abwicklung der Bestellungen und für die Kommunikation mit den Kunden eingesetzt. Sie werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Insbesondere werden sie nicht zu Werbezwecken vermarktet.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Muster, Kataloge, Prospekte, Preislisten, Abbildungen und dergleichen, bleiben stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

XVI. Wirksamkeit

Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame Erklärung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Albert Murr KG sachlich, zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

nach oben